Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Gültigkeit
    Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge mit dem Besteller, insbesondere auch für künftige mündlich oder elektronisch übermittelten Aufträge, sowie für jegliches überlassene Bildmaterial in jedweder technischen Form. Es handelt sich dabei stets um Lichtbildwerke im Sinne des Gesetzes über das Urheberrecht (UrhR) und verwandter Schutzrechte, dessen Bestimmungen grundsätzliche Gültigkeit haben. Abweichenden Bedingungen des Bestellers widerspricht der Fotograf hiermit ausdrücklich. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.

  2. Haftung
    Dem Fotografen zur fotografischen Bearbeitung übergebene Dateien, Vorlagen, Objekte usw. werden sorgfältig behandelt. Bei Beschädigungen, Fehlbearbeitungen und Abhandenkommen besteht Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in Höhe des Zeitwertes, höchstens jedoch bis zum zweifachen des Honorares gemäß Ziffer 5 dieser AGB. Übergebene Gegenstände sind ggf. vom Besteller gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl u.ä. zu versichern.

  3. Werkgewährleistung
    Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Ausdrucken, Ausbelichtungen etc. nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Materials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Bilder entstehen.

  4. Gestaltung
    Wenn keine ausdrücklichen Vereinbarungen getroffen worden sind oder dem Fotografen die freie Gestaltung überlassen wurde, sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, der Auswahl der Requisiten oder Dekors, des Aufnahmeortes, der Lichtverhältnisse und der angewandten optisch-technischen Mittel ausgeschlossen. Änderungswünsche des Bestellers oder eines Beauftragten während der Aufnahmeproduktion gehen zu deren Lasten und werden nach Mehraufwand berechnet.

  5. Lieferfristen
    Der Besteller trägt das Risiko für ev. vereinbarte Liefertermine unter allen Umständen, die nicht vom Fotografen zu vertreten sind: höhere Gewalt, ungeeignete Witterung bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Gegenständen und Requisiten (soweit diese dem Besteller obliegt), Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten etc.

  6. Honorar
    Für die Arbeitsleistung des Fotografen wird ein Honorar (Stunden-, Tagessatz, Stückpreis, Pauschale) vereinbart. Alle Material- und sonstigen Nebenkosten (Requisiten und deren Beschaffung, Spezialgerätemiete, Reisekosten, Spesen etc.) werden ggf. zusätzlich in Rechnung gestellt. Ansonsten gelten die Preislisten des Fotografen. Alle Entgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  7. Ausfallhonorar
    Kommt ein Auftrag aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, zum vorgesehenen Termin nicht zur Ausführung, kann ein Ausfallhonorar von 50 % des Netto-Honorars plus Nebenkosten berechnet werden.

  8. Urheberschutz
    Das Urheberrecht aller fotografischen Aufnahmen verbleibt beim Fotografen. Die Verwertungsrechte stehen dem Besteller nur im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen zu. Jegliche Bearbeitung der Bilder darf nur nach Zustimmung des Fotografen erfolgen.

  9. Nutzungsrechte
    Bei Übergabe einer Auswahl von fotografischen Aufnahmen werden die Rechte zur einfachen Nutzung nur an den endgültig ausgewählten und bezahlten Aufnahmen übertragen. Die Rechte an den übrigen Aufnahmen, wie auch die zur einfachen Nutzung überlassenen Fotografien, bleiben im Eigentum des Fotografen. Rechte Dritter sind gesondert einzuholen. Der Fotograf darf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die Lichtbilder im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden (z.B. Website, Facebook etc.). Rohdaten verbleiben beim Fotografen.

  10. Verwendungszweck
    Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erwirbt der Besteller nur die Erlaubnis zur einmaligen Wiedergabe für eigene Zwecke für unverkäufliche Druckerzeugnisse (Prospekte, Kataloge etc.) oder für Inserate und inseratähnliche Publikationen. Jede andersweitige Nutzung oder Vervielfältigung in verkäuflichen Druckerzeugnissen, im Internet usw. bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung und entsprechender Honorierung des Fotografen.

  11. Archivierung
    Die Aufbewahrung von Fotografien bzw. Dateien durch den Fotografen erfolgt ohne Gewähr und kann nach Vereinbarung in Rechnung gestellt werden.

  12. Versand
    Der Versand von Ausdrucken u.ä. erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers ausschließlich auf entsprechend versichertem Weg.

  13. Reklamationen
    Beanstandungen, gleich welcher Art, kann der Besteller nur innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Aufnahmen geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Fotos als auftragsgemäß angenommen.

  14. Zahlung
    Zahlung hat, wenn nicht anders vereinbart, bei Lieferung bzw. Erledigung des Auftrages nach Rechnung innerhalb von zwei Wochen ohne Abzug (Skonto) zu erfolgen. Kosten, die dabei entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Besteller zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

  15. Eigentumsvorbehalt
    Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises. An vom Besteller übergebenes Material oder von ihm übergebenen, ihm gehörenden sonstigen Gegenständen, hat der Fotograf ein Zurückbehaltungsrecht, bis Honorare, Spesen, Schadenersatz usw. gedeckt sind.

  16. Anzeigepflicht
    Alle Nutzungen, Auflagen und Ausgaben sind im Voraus anzuzeigen, im Internet mit genauer Adresse. Verletzt der Nutzer seine Anzeigepflicht oder andere Bestimmungen des UrhG, so hat er für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Entschädigung mindestens in doppelter Höhe des üblichen Publikationshonorares zu leisten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

  17. Nennung
    Der Name des Fotografen ist bei jeder Wiedergabe am Bild anzugeben (§ 13 UrhG). Unterlassung erhöht das Honorar ohne Schadensnachweis um 100 %, bei Nachweis um den Schadensbetrag.

  18. Publikationshonorare
    Wurden keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen, so gelten für alle Nutzungen die in den Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) aufgeführten Publikationshonorare.

  19. Belegexemplare
    Mindestens zwei vollständige Belegexemplare jeder Drucksache jeder Auflage und Ausgabe sind dem Fotografen bei Fertigstellung unaufgefordert und kostenlos zuzustellen. Geschieht dies nicht, kann der Fotograf dem Nutzer diese zum Ladenpreis zzgl. weiterer Beschaffungskosten in Rechnung stellen.

  20. Gerichtsstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche ist der Betriebssitz des Fotografen, soweit nicht gesetzlich etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.

  21. Wirksamkeit und Teilnichtigkeit
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame Klausel wird durch diejenige ersetzt, die der ursprünglichen Intention am nächsten kommt und zulässig ist.

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